Nutzungsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsrecht

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Widerrufsrecht von Superior Automotive e.U., Inhaber von den Webseiten www.superior-automotive.at und www.tein.at, und offizielle Generalvertretung von Tein Austria.

Stand 27.11.2012

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

§ 2 Vertragsschluss

§ 3 Preise

§ 4 Versandkosten

§ 5 Lieferbedingungen

§ 6 Zahlungsbedingungen

§ 7 Eigentumsvorbehalt

§ 8 Rücktrittsbelehrung

§ 9 Transportschäden

§ 10 Gewährleistung/Haftung

§ 11 Probefahrten – Abstellung von Fahrzeugen – Altteile

§ 12 Schlussbestimmungen

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

§ 1.1. Sämtliche Lieferungen und Leistungen der Firma Superior Automotive e.U., Karl-Nieschlag-Gasse 5, A-1210 Wien, Inhaber: Ing. Sascha Gröll , Firmenbuchnummer: FN 334797 z, Firmenbuchgericht: HG Wien (nachfolgend “Superior Automotive”) erfolgen ausschließlich auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB’S“). Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung für alle Kauf-, Warenlieferungs- und/oder Dienstleistungsverträge Anwendung. Widerstreitende AGB’s von Seiten des Kunden gelten nicht.

§ 1.2 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Unternehmen. Unternehmer ist jemand, für den das Geschäft zum Betrieb seines Unternehmens gehört, wobei ein Unternehmen als „jede auf Dauer angelegte organisierte, selbständige wirtschaftliche Tätigkeit“ definiert wird. Eine Gewinnausrichtung des Unternehmens ist ebenso wenig erforderlich wie eine bestimmte Betriebsgröße, Mindestkapital oder eine sonstige Mindestorganisation. Konsument jeder, für den das Geschäft nicht zum Betrieb seines Unternehmens gehört.

§ 2 Vertragsschluss. Wir bieten Waren zum Kauf und Dienstleistungen wie den Einbau dieser Waren (Werkliefervertrag) oder die Bearbeitung von Waren an, die vom Käufer/Werkbesteller bereitgestellt werden (Werkvertrag).

§ 2.1 Unsere Angebote auf der Website sind unverbindlich. Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kauf-, Werkliefer-, Werkvertrages dar. Die anschließend von Superior Automotive verschickte Bestätigung des Eingangs der Bestellung und etwaig folgende Statusberichte stellen noch keine Annahme des Angebotes dar. Der Kaufvertrag kommt zustande, sobald wir dem Kunden eine Auftragsbestätigung zukommen lassen oder die bestellte Ware ausliefern und dem Kunden den Versand bestätigen.

§ 2.2 Die Auftragsbestätigung erfolgt durch Übermittlung eines E-Mails. Sollte der Kunde keine zustellbare e-Mail-Adresse besitzen, erfolgt die Auftragsbestätigung bei einem Kauf mit Zustellung der Ware. Über Produkte, die nicht in der Versandbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Vertrag zustande. Wenn das bestellte Produkt nicht verfügbar ist, weil wir mit diesem Produkt von unseren Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert werden, können wir vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden wir Sie unverzüglich informieren und Ihnen ggf. die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verfügbar ist oder Sie keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes wünschen, werden wir Ihnen ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten. Nach Ablauf der 14tägigen Frist gilt Ihr Angebot jedenfalls als abgelehnt.

§ 2.3 Trotz sorgfältiger Bevorratung kann es vorkommen, dass ein Aktionsartikel schneller als vorgesehen ausverkauft ist. Wir geben deshalb keine Liefergarantie. Das Sonderangebot gilt lediglich, solange Vorrat reicht.

§ 3 Preise

§ 3.1 Unsere Preise sind grundsätzlich die im Warenkorb unserer Webseite zur Zeit der Bestellung genannten Preise. Abweichende Preise, die eventuell auf Seiten dargestellt werden, die aus Zwischenspeichern (Browser-Cache, Proxys) geladen werden, sind nicht aktuell und ungültig. Unsere Preise gelten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ab Versandstätte exklusive Verpackung, Fracht und ggf. Nachnahmegebühren. Alle Preisangaben auf unserer Website sind inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und exkl. Versandkosten.

§ 3.2 Sofern der Kunde Superior Automotive mit dem Einbau der Teile oder der Bearbeitung von kundenseitig bereitgestellten Teilen oder der Einholung einer kraftfahrrechtlichen Genehmigung oder sonstigen Dienstleistung beauftragt und die Kosten für derartige Dienstleistungen nicht auf der Webseite angeführt sind, ist Superior Automotive mit einem Kostenvoranschlag zu beauftragen. Kostenvoranschläge sind entgeltlich.Ein Kostenvoranschlag beinhaltet eine nach kaufmännischen und technischen Gesichtspunkten vorgenommene Detaillierung und Aufschlüsselung der Einzelposten Material, Arbeit etc. Der Zeitaufwand für die Erstellung eines Kostenvoranschlages einschließlich der erforderlichen Leistungen wie Fahrten, Reisen, Montagearbeiten und ähnliches wird nach dem Werkstätten- Stundensatz verrechnet. Dieses Entgelt wird bei nachfolgender Auftragserteilung in Abzug gebracht. Erfolgt eine Teilbeauftragung, wird jener Teil des Entgelts gutgeschrieben, der dem Anteil des tatsächlich erteilten Auftrages im Verhältnis zum Umfang des ursprünglichen Kostenvoranschlages entspricht.

§ 3.3 Unsere Rechnungen sind sofort fällig und ohne jeglichen Abzug zu zahlen.

§ 4 Versandkosten

§ 4.1 Verpackungs- und Versandkosten trägt der Kunde. Diese sind abhängig von der Versandart, der Zahlungsart, dem Gewicht und dem Versandziel. Sie werden vor einer Online-Bestellung im Warenkorb berechnet und ausgewiesen oder bei telefonischen Bestellungen genannt und auf der Rechnung gesondert ausgewiesen. Die Wahl der Versandart erfolgt nach Wunsch des Kunden oder im Rahmen der zulässigen Möglichkeiten nach bestem Ermessen.

§ 4.2 Bei Zahlung per Nachnahme wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 5,- EUR fällig, die der Zusteller vor Ort einhebt.

§ 4.3 Aufrechnung mit Gegenforderungen kann der Kunde nur geltend machen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 5 Lieferbedingungen und Selbstbelieferungsvorbehalt

§ 5.1 Angaben über die voraussichtliche Lieferfrist sind unverbindlich, soweit wir nicht im Einzelfall ausdrücklich einen Liefertermin zusichern, denn der Postlauf unterliegt nicht unserem Einfluss. Geraten wir im Falle eines ausdrücklich vereinbarten Liefertermins in Lieferverzug und setzt uns der Kunde eine Nachfrist, beträgt diese mindestens 2 Wochen. Ist keine Lieferfrist vereinbart oder in der Auftragsannahme von uns angegeben, beträgt die Lieferfrist bei Konsumenten 30 Tage ab Eingang der Bestellung des Kunden.

§ 5.2 Sollten nicht alle bestellten Produkte vorrätig sein, sind wir zu Teillieferungen auf unsere Kosten berechtigt, soweit dies für Sie zumutbar ist.

§ 5.3 Sollte die Zustellung der Ware trotz dreimaligem Auslieferversuchs scheitern, können wir vom Vertrag zurücktreten. Ggf. geleistete Zahlungen werden Ihnen unverzüglich erstattet. Die Versandkosten sind vom Kunden zu tragen, falls die Gründe für die gescheiterte Auslieferung in seiner Sphäre liegen.

§ 5.4 Superior Automotive steht es ohne ausdrückliche Weisung des Kunden frei, die Versandart, die mit dem Versand beauftragte Firma und den Versandweg nach billigem Ermessen zu bestimmen.

§ 5.5 Sofern der Kunde Unternehmer ist, geht die Preisgefahr auf den Kunden über, sobald die Ware von uns an den beauftragten Logistikpartner übergeben wird. Bei Konsumenten geht die Preisgefahr mit der Übergabe an die Person, die an der vom Kunden bekannt gegebenen Lieferadresse anwesend ist, über.

§ 5.6 auf Wunsch des Kunden ist Selbstabholung im Geschäft von Superior Automotive möglich.

§ 6 Zahlungsbedingungen

§ 6.1 Die Zahlung erfolgt wahlweise per Vorkasse, Nachnahme, Kreditkarte, Paypal, Barzahlung oder Lastschrift.

§ 6.2 Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung. Der Versand der Ware erfolgt erst nach Eingang der Zahlung auf unserem Konto.

§ 6.3 Der Kaufpreis ist bei Vorkasse binnen 14 Tagen auf unserem Konto einlangend zu überweisen. Kommen Sie in Zahlungsverzug, so ist der Kaufpreis während des Verzuges in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Wahlweise sind wir berechtigt, bei Nichtzahlung binnen 21 Tagen (einlangend) vom Kaufvertrag zurückzutreten.

§ 6.4 Bei Zahlung per Lastschrift haben Sie ggf. jene Kosten zu tragen, die infolge einer Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Kontodeckung oder aufgrund von Ihnen falsch übermittelter Daten der Bankverbindung entstehen.

§ 6.5 Sie können ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.

§ 6.6 Bei Einbauarbeiten, einer Ver- oder Bearbeitung von vom Kunden bereitgestellten Produkten oder bei Einholung kraftfahrrechtlicher Genehmigungen, hat die Zahlung für erbrachte Leistungen von Superior Automotive und/oder verkaufte Waren bar Zug um Zug bei Übergabe oder gegen Vorauskassa zu erfolgen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt/Zurückbehaltungsrecht

§ 7.1 Die zu liefernde und/oder zu bearbeitende/einzubauende Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum. Vor Übergang des Eigentums ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne unsere Zustimmung nicht gestattet.

§ 7.2 Gegenüber Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich in diesem Fall auch auf den anerkannten Saldo, wenn wir Forderungen gegenüber dem Kunden in laufende Rechnungen buchen (Kontokorrent-Vorbehalt). Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Brutto-Rechnungsbetrages an die Superior Automotive ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Käufer oder Dritte erwachsen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Ware verarbeitet worden ist oder nicht. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung nach der Abtretung ermächtigt. Wir können nach unserer Wahl die Forderung auch selbst einziehen. Wir werden die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt und sich nicht in Verzug befindet. Im Fall des Zahlungsverzuges ist der Kunde verpflichtet, alle zum Einzug der Forderung erforderlichen Angaben zu machen und uns beim Einzug der Forderung zu unterstützen.

§ 7.3 Superior Automotive steht bei Aufträgen zur Bearbeitung von von Kunden beigebrachten Gegenständen wegen all seiner Forderungen, insbesondere auch auf Ersatz nötiger und nützlicher Aufwendungen sowie vom Kunden verschuldeten Schadens, ein Zurückbehaltungsrecht an dem betroffenen Gegenstand des Kunden zu.Forderungen des Kunden auf Ausfolgung an ihn oder Dritte einschließlich Weisungen, über den Reparaturgegenstand in bestimmter Weise zu verfügen, kann Superior Automotive bis vollständiger Bezahlung des Entgelts und allfälliger Ersatzansprüche das Zurückbehaltungsrecht an der Sache sowie die Zug-um-Zug-Einrede entgegenhalten.

§ 8 Rücktrittsrecht für Konsumenten. Das folgende Rücktrittsrecht gilt ausschließlich für Konsumenten und ausschließlich für Verträge, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande gekommen sind. Das Rücktrittsrecht gilt sohin nicht für Unternehmer und zum Beispiel nicht für Verträge, die im Geschäft von Superior Automotive abgeschlossen worden sind. Rücktrittsbelehrung/Rücktrittsrecht:Sie können vom Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache zurücktreten. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung), bei Dienstleistungen nicht vor Vertragsschluss. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Rücktritts oder der Sache.

Der Rücktritt ist zu richten an:

Superior Automotive e.U.

Karl-Nieschlag-Gasse 5

1210 Wien

Österreich

Telefaxnummer: +43 1 2590678

Rücktrittsfolgen:Im Falle eines wirksamen Rücktritts sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.Die Waren sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie sind aber verpflichtet, die Ware versichert zurückzusenden, ansonsten Sie die Gefahr des Verlustes der Beschädigung etc. am Transportweg tragen. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Rücktrittserklärung oder der Ware, für uns mit deren Empfang. Besondere Hinweise:Des Weiteren gilt für finanzierte Geschäfte: Wenn Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanzieren und später zurücktreten, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, sofern beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Rücktritts oder bei der Rückgabe bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Rücktritts oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Finanzinstrumenten (z.B. von Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Edelmetallen) zum Gegenstand hat.Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, machen Sie von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch und treten Sie zudem vom Darlehensvertrag zurück, wenn Ihnen auch dafür ein Rücktrittsrecht zusteht. Ausschluss des RücktrittsrechtesDas Rücktrittsrecht besteht u.a. nicht für Dienstleistungen, mit deren Ausführung wir dem Kunden gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen ab Vertragsabschluß beginnen, bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder bearbeitet werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde, zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind sowie zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten.Ende der RücktrittsbelehrungBitte beachten:Vermeiden Sie bitte Beschädigungen und Verunreinigungen der Ware. Senden Sie die Ware bitte möglichst in Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör und mit allen Verpackungsbestandteilen an uns zurück. Soweit Sie die Originalverpackung nicht mehr besitzen, sorgen Sie bitte zur Vermeidung von Transportschäden für eine geeignete Verpackung.Die vorstehenden Modalitäten sind keine Voraussetzung für die wirksame Ausübung des Rücktrittsrechtes.

§ 9 Transportschäden

§ 9.1 Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte sofort bei dem Zusteller, und nehmen Sie bitte schnellstmöglich Kontakt zu uns auf.

§ 10 Gewährleistung/Haftung. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 10.1 Holt der Kunde die Ware in den Räumlichkeiten der Superior Automotive ab, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Beschädigung mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über. Versendet die Superior Automotive die Ware an den Kunden, geht die Gefahr gegenüber Unternehmern mit Übergabe der Ware an den Transporteur und gegenüber Verbrauchern mit Übergabe der Ware durch den Transporteur an den Verbraucher auf den Kunden über.

§ 10.2 Die Gewährleistung beginnt mit der Ablieferung der Ware und richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Werden Reparaturen oder Veränderungen vom Kunden oder von dritter Seite ohne schriftliche Einwilligung der Superior Automotive am Liefergegenstand vorgenommen, so erlischt jede Gewährleistung.

§ 10.3 Nach den entsprechenden kraftfahrrechtlichen Bestimmungen hat der Zulassungsbesitzer des Fahrzeugs Änderungen an einem einzelnen zum Verkehr zugelassenen Fahrzeug einer genehmigten Type, die die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeuges beeinflussen können, unverzüglich dem Landeshauptmann anzuzeigen, in dessen örtlichem Wirkungsbereich das Fahrzeug seinen dauernden Standort hat;Sofern die Einholung einer entsprechenden Genehmigung nicht Bestandteil des Vertrages mit Superior Automotive ist, ist der Kunde bei einer Verwendung von Superior Automotive Produkten verpflichtet, zu prüfen, ob der Einbau in das Fahrzeug eine solche Änderung im obigen Sinn darstellt. Viele Produkte sind auch überhaupt nicht zum Einsatz im Straßenverkehr geeignet und demnach nicht genehmigungsfähig.Superior Automotive haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde Gegenstände bestimmungswidrig oder Kraftfahrzeuge ohne erforderliche kraftfahrrechtliche Genehmigung bzw. Gebrauchserlaubnis verwendet. Superior Automotive schließt in diesem Fall jegliche Haftung und Gewährleistung aus. Ferner kann der Einbau von Tuningteilen oder die Modifikation eines Fahrzeugs zum Verlust von Garantien und Produkthaftungen des Herstellers sowie des Versicherungsschutzes führen.Auf das Bestehen einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. eines Teilegutachten weist Superior Automotive in den Angeboten gesondert hin. Superior Automotive weist zudem darauf hin, dass es durch die Änderungen zu einer höheren Beanspruchung und Belastung des Kfz sowie einzelner Teile kommen kann, was zu einem höheren Verschleiß führen kann. Es können insofern weitere Umbaumaßnahmen erforderlich sein, um die Verkehrssicherheit des Kfz zu erhalten.

§ 10.4 Auch bei gesetzmäßiger und bestimmungsgemäßer Verwendung gilt:

§ 10.4.1 Verschleißteile haben nur die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Lebensdauer.

§ 10.4.2 Zur Ausführung von Arbeiten im Rahmen der Gewährleistung hat der Kunde, sofern dies tunlich ist, den Reparatur-Gegenstand Superior Automotive in dessen Betrieb zu überstellen. Unternehmerische Kunden tragen die Gefahr der Übersendung, gegenüber Verbrauchern trägt diese Superior Automotive, wobei der Kunde aber verpflichtet ist, diese versichert zu übersenden, ansonsten der Kunde das Risiko der Übersendung trägt.

§ 10.4.3 Bestehende und über die Gewährleistung hinausgehende Garantien werden durch die vorstehenden Bestimmungen nicht beeinträchtigt. Für andere Schäden, als die, die durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstanden sind, haftet Superior Automotive nur, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch Superior Automotive oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadenersatz ist ausgeschlossen. Diese Beschränkung der Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gilt auch bei Verlust des von Superior Automotive übernommenen Gegenstandes des Kunden. Wird eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, ist die Haftung von Superior Automotive auf den vorsehbaren Schaden begrenzt.

§ 11 Probefahrten – Abstellung von Fahrzeugen – Altteile

§ 11.1 Ein Auftrag zum Einbau von Produkten oder zur Einholung einer kraftfahrrechtlichen Genehmigung umfasst die Ermächtigung, mit Kraftfahrzeugen und Aggregaten notwendige oder zweckmäßige Probeläufe sowie Probe- und Überstellungsfahrten – unter Verwendung von Probefahrt- oder Überstellungskennzeichen – durchzuführen.

§ 11.2 Wird ein Fahrzeug vom Kunden nicht zum vereinbarten Abholungstermin oder nach Verständigung von der Fertigstellung an diesem Werktag abgeholt, ist Superior Automotive berechtigt, ab dem, dem Abholungstermin bzw der Verständigung von der Fertigstellung folgenden Tag für das Abstellen des fertigen Fahrzeuges eine angemessene Stellgebühr pro angefangenen Kalendertag zu verrechnen.Ebenso kann Superior Automotive das abholbereite Fahrzeug mangels Abholung am vereinbarten Abholungstermin auf Kosten des Kunden einem Drittverwahrer übergeben.

§ 11.3 Ersetzte Altteile – ausgenommen Tauschteile – sind von Superior Automotive bis zum vereinbarten Fertigstellungstermin, jedenfalls bis zur Durchführung aller vereinbarten Leistungen (Fertigstellung) aufzubewahren. Der Kunde kann deren Herausgabe bis zum vereinbarten Fertigstellungstermin bzw mangels eines solchen bis zur Verständigung von der Fertigstellung verlangen. Ohne ausdrückliche anderslautende Mitteilung des Kunden, welche spätestens bis zu diesem Zeitpunkt zu erfolgen hat, ist Superior Automotive berechtigt, diese Altteile danach zu entsorgen.

§ 11.3.1 Allfällige Entsorgungskosten gehen zulasten des Kunden.

§ 12 Schlussbestimmungen

§ 12.1 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

§ 12.2 Gegenüber Unternehmern und Kunden mit Wohnsitz außerhalb der EU wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart.

§ 12.3 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der jeweilige Sitz von Superior Automotive.

§ 12.4 Es gilt gegenüber Unternehmern und Kunden mit Wohnsitz außerhalb der EU ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes